- Ansiedelungsgenehmigung
- Ạn|sied|lungs|ge|neh|mi|gung, Ansiedelungsgenehmigung, die: Erlaubnis, sich an einer bestimmten Stelle anzusiedeln.————————Ạn|sie|de|lungs|ge|neh|mi|gung: ↑Ansiedlungsgenehmigung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Ansiedelungsgenehmigung — Ansiedelungsgenehmigung. In den meisten Provinzen Preußens sind Neusiedelungen außerhalb der gesetzlich festgestellten Ortsbaupläne nur statthaft, nachdem die Gemeinde die Ansiedelungsgenehmigung erteilt hat. Sie wird in der Regel abhängig… … Lexikon der gesamten Technik
Ansiedelung — Ansiedelung, die Besitznahme unbebauter Ländereien, dann überhaupt die Errichtung einer neuen Wohnstätte außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft. Einzelansiedelungen bedürfen in den meisten deutschen Staaten der ortspolizeilichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bauverbot [2] — Bauverbot. In süddeutschen Staaten herrscht ein gesetzliches Bauverbot außerhalb der festgesetzten Ortsbaupläne, wovon unter Ausnahmebedingungen Umgang genommen werden kann. Auch in Preußen ist die Ansiedelung außerhalb des Bebauungsplanes von… … Lexikon der gesamten Technik
Ansiedlungsgenehmigung — Ạn|sied|lungs|ge|neh|mi|gung, Ansiedelungsgenehmigung, die: Erlaubnis, sich an einer bestimmten Stelle anzusiedeln … Universal-Lexikon